Gläubiger der insolventen ÖCOTEC Autogasengeenering GmbH können auf Schadensersatz hoffen.
Die HybridSupply Ltd. hat ein Urteil gegen die "Schwestergesellschaft" Neotec GmbH vor dem Amtsgericht Bad Iburg (4 C 707/10) erwirkt, nachdem diese für die Schulden der insolventen ÖCOTEC Autogasengeenering GmbH im Wege des Schadensersatzes haftet.
Zum Hintergrund:
Die Insolvenz der ÖCOTEC hat die Branche im letzten Jahr beschäftigt wie keine andere. Laut Autogas Journal waren mehr als 500 Umrüstbetriebe auf Forderungen "sitzengeblieben".
Der Ablauf der Insolvenz indes liest sich wie ein Krimi, und stellt ein Paradebeispiel für eine "GmbH-Beerdigung" dar.
Zuerst zog die ÖCOTEC Autogasengineering GmbH am 8.02.2010 nach Berlin, und firmierte am 24.02.2010 in Alu Tec Berliner Anlagenbau GmbH um, über deren Vermögen am 19.03.2010 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Nahezu zeitgleich mit dieser Verschleierungsaktion wurde eine ÖCOTEC Entwicklungs GmbH am alten Geschäftssitz in Hagen eingetragen - mit der gleichen Gesellschafterstruktur.
Im Urteil des Amtsgerichtes Bad Iburg heißt es:
Der Geschäftszweck war im Wesentlichen identisch, nämlich "die Herstellung von Umrüstanlagen von Benzin auf Autogas und die industrielle Herstellung von Autogastankstellen".
Dieses mache deutlich, dass das Unternehmen fortgeführt werden sollte.
Zu Recht stellt das Gericht weiter fest:
Eine solche Verschiebung des Vermögens und der Geschäftschancen ohne gleichzeitige Haftung für die Verbindlichkeiten widerspricht außerhalb eines geordneten Liquidationsverfahrens aber dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden und führt zu einer Haftung nach § 826 BGB.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Eine Kopie des Urteils haben wir für Sie online gestellt:





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